Italienische Architekten wollen keinen zweiten schiefen Turm
Verkäufer, der sich bei einem Kundenbesuch einen Zahn an einem Keks abgebrochen hat, wird die Behandlung erstattet, weil ihm wegen eines Arbeitsunfalls eine Entschädigung zusteht – Das entschied das Oberste Verwaltungsgericht von Schweden. 50-jährige Calle Montell beantragte eine Entschädigung, behaupten, dass bei der Arbeit ein Zahn abgebrochen ist. Er sagte, dass er mit dem Urteil des Gerichts sehr zufrieden ist, denn jetzt jeder, der außerhalb des Firmengeländes arbeitet, wird in der Lage sein, ohne Angst etwas zu essen, weil sein Fall auch von den Grundsätzen des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes erfasst wird.
Urteil des Gerichts v 18 Der Januar beendete die Rechtsstreitigkeiten, das fing an 31 Oktober 2002 Jahr, als Montell, serviert vom Kunden mit einem Fruchtkeks, brach einen Zahn auf einem Kirschkern.
Zunächst weigerte sich die Versicherung, seine Zahnarztrechnung in dieser Höhe zu übernehmen 4 tausend. Schwedische Kronen (440 Euro), erkennen, dass ein Zahnbruch nichts mit Arbeit zu tun hat. Der Fall ging an zwei Gerichte, bevor schließlich das Oberste Verwaltungsgericht seine eigene erließ – Finale – Beurteilung.
Montel, der Keramiköfen verkauft, er sagte, dass er sich am Mittwoch mit dem Versicherungsamt in Verbindung gesetzt habe, aber er hat das Geld noch nicht erhalten.
Quelle: BREI, MFi